Erste Lockerungen: 3G für Teilnehmer, 2G für Besucher
Liebe Mitglieder,
mit Änderung der 15. BayIfSMV ergeben sich ab Donnerstag, den 17.02.2022 deutliche Lockerungen für den Sportbetrieb. Wir geben Ihnen hiermit die Informationen der Stadt München über die wichtigsten Änderungen für die Nutzung der Münchner Schulsportanlagen weiter.
Für die eigene Sportausübung in allen Sportanlagen gilt die 3G-Regelung. Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur für Personen die geimpft, genesen oder getestet sind gestattet. Kinder unter 14 Jahren oder minderjährige Schüler*innen stehen getesteten Personen gleich.
Außerhalb der eigenen Sportausübung (Zuschauer*innen, Besucher*innen, Begleitpersonen) gilt die 2G-Regelung. Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur für Personen gestattet, die geimpft, genesen oder unter 14 Jahre alt sind. Unabhängig vom Impfstatus haben minderjährige Schüler*innen Zugang zu den Sportstätten.
Testungen
Als Testnachweis zugelassen sind ein PCR-Test oder PoC-PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, ein PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder ein zugelassener Selbsttest, der vor höchstens 24 Stunden unter Aufsicht durchgeführt wurde.
Der Verein hat die Pflicht zur zweiwöchigen Aufbewahrung der eigenen Testnachweise sowie zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen und Testnachweise durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson.
Maskenpflicht
In Gebäuden, Räumen und bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel außerhalb der eigenen Sportausübung gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Maskenpflicht entfällt während der eigenen Sportausübung und an einem festen Steh- oder Sitzplatz solange ein Abstand von mindestens 1,5 m zu Personen eingehalten werden kann, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.
Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder unter 6 Jahren und Personen die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (Nachweis erforderlich). Für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren genügt das Tragen einer medizinischen Maske.
Kapazitätsbeschränkungen
Sportstätten dürfen nur mit 50 Prozent der regulären Kapazität genutzt werden. Für die Schulsporthallen des Referats für Bildung und Sport werden daher folgende Höchstpersonenzahlen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb festgelegt:
• Dreifachhalle: 180 Personen
• Doppelhalle: 120 Personen
• Einfachhalle: 60 Personen
• Kleinsporthalle: 40 Personen
Bezüglich der Nutzung der Schulschwimmhallen wird uns das Referat für Bildung und Sport noch gesondert informieren.
Fragen oder Anregungen können Sie wie immer an unsere Geschäftsstelle, unsere Übungsleiter und unsere Gruppenverantwortlichen richten. Senden Sie dafür einfach eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Homepage.
Wir halten Sie weiterhin durch Ankündigungen auf unserer Website und per E-Mail auf dem Laufenden. Falls sich Ihre E-Mail-Adresse geändert hat oder Sie schon sehr lange keine E-Mail mehr von uns erhalten haben, senden Sie uns bitte Ihre aktuelle E-Mail-Adresse.
Sportliche Grüße
DJK Sportbund München