Ab 9.November gilt 2G in allen Sportstätten (update ab 11.11.)

Liebe Mitglieder,

die Inzidenzwerte sind leider wieder sehr stark gestiegen. Für die Sportausübung in Bayern gelten die Vorgaben der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV - siehe: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14. Durch die steigende Zahl an Neuinfektionen und der Zunahme im Bereich der Hospitalisierungsrate steht die Krankenhausampel seit 6. November auf gelb. In Folge dessen gilt seit dem 7. November die erweiterten Maßnahmen der Warnstufe Gelb. Zudem gelten ab morgen, 9. November, im Stadtgebiet München die Regelungen bei einer roten Krankenhausampel. 

Für den Sport hat dies folgende Auswirkungen:

  • Allgemein: Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend, eine medizinische Maske ist für alle Personen ab 16. Jahren nicht mehr ausreichend. Kinder zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen „nur“ eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
  • Im Freien gilt keine 3G-Regel, auch nicht, wenn sie Duschen, Umkleiden oder/und Toiletten im Innenbereich benutzen.
  • Indoor gilt in der gelben Ampelphase ausnahmslos 3G plus (genesen, geimpft oder negative PCR-Testung) und ab morgen, 9. November 2021 dann wegen der roten Ampelphase 2G. Das bedeutet:
    • Der Zutritt zu den Schwimm- und Sporthallen ist daher nur für Geimpfte oder Genesene erlaubt. Das gilt für alle Teilnehmer/Sportler*innen ab 12 Jahren und auch für alle Übungsleiter*innen und Trainer*innen.
    • Update: Ab dem 11.11.2021 bis 31.12.2021 gilt für die 12- bis 17-jährigen Schülerinnen und Schüler auch bei roter Corona-Ampel, dass die Teilnahme an Sportangeboten im Innenbereich weiterhin aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule möglich ist (Ausnahme von 2G). Der Schülerstatus muss nachgewiesen werden (Schülerausweis oder Schülerticket und amtliches Ausweispapier).
    • Kinder unter 12 Jahren: Nach § 3 Abs. 5 der 14. BayISMV sind Kinder unter 12 Jahren Geimpften gleichzusetzen. Das Alter muss aber nachgewiesen werden (z.B. Schülerausweis, Schülerticket, amtliches Ausweispapier).
    • Kinder bis 5 Jahren (bis zum sechsten Geburtstag) müssen nach wie vor keinen Testnachweis erbringen.

Für die Einhaltung der Vorschriften (Einhaltung der notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen sowie die Prüfung notwendiger Testungen bzw. Nachweise) sind die Betreiber*innen von Sportstätten oder Veranstalter*innen verantwortlich. Wir bitten daher, weiterhin um Beachtung des einschlägigen Rahmenhygienekonzepts Sport, abrufbar unter dem Link: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-746/.

Als Nutzer städtischer Sportanlagen ist der Verein für die Einhaltung der o.g. Schutz- und Hygienebestimmungen sowie die Einhaltung ggf. notwendiger Testungen während der Nutzung verantwortlich. Daher zeigen Sie bitte bei Zutritt zur entsprechenden Halle unaufgefordert unseren Übungsleiter*innen und Trainer*innen den entsprechenden Nachweis vor. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir niemanden an der Veranstaltung teilnehmen lassen können, der keinen solchen Nachweis vorweisen kann.

Ferner gilt in Sportstätten, soweit kein Sport ausgeübt wird, weiterhin FFP2-Maskenpflicht auch für Geimpfte und Genesene. Kontaktsport ist nach wie vor möglich, dennoch sollte wo immer möglich der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. Zudem sind zum Zwecke der Nachverfolgung weiterhin Teilnehmerlisten zu führen und es gelten weiterhin die Einschränkungen je nach Größe der Halle:

  • Kleinsporthalle:                    10 Personen
  • Einfachsporthalle:                20 Personen
  • Doppelsporthalle:                 40 Personen
  • Dreifachsporthalle:               60 Personen
  • Lehrschwimmbecken:          14 Personen
  • 20m-Becken, z.B. Ludwigs:  20 Personen
  • 25m-Becken, z.B. Freiham:  31 Personen

Fragen oder Anregungen können Sie wie immer an unsere Geschäftsstelle oder unser Übungsleiter- und Gruppenverantwortlichen-Team richten: Einfach eine E-Mail senden oder das Kontaktformular auf unserer Homepage nutzen. Wir halten Sie weiterhin durch Ankündigungen auf unserer Website und per E-Mail auf dem Laufenden. Falls sich Ihre E-Mail-Adresse geändert hat oder Sie schon sehr lange keine E-Mail mehr von uns erhalten haben, senden Sie uns bitte Ihre aktuelle E-Mail-Adresse.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Friedrich, 1. Vorsitzender

Letzte Änderung am: 
24. November 2021 - 18:33