Weitere Lockerungen in Bayern ab 8. Juni - Übungsbetrieb weiterhin nur sehr stark eingeschränkt möglich

Liebe Mitglieder,

die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 26. Mai 2020 weitere Lockerungen im Bereichs des Sports getroffen. Dadurch fällt die Einschränkung auf „Individualsportarten“ weg und an Outdoor-Trainingsmaßnahmen können nun bis zu 20 Personen teilnehmen. Auch Indoor-Sportstätten können den Betrieb aufnehmen, wenn der Verein ein entsprechendes Hygienekonzept vorweisen kann. Zudem kann in Freibädern und den Außenanlagen von Badeanstalten der Betrieb wieder aufgenommen werden. Bei alledem gelten aber weiterhin die generellen Sicherheits- und Hygieneregeln, d.h. kein Körperkontakt, Mindestabstand 1,5 Meter, keine gemeinsame Nutzung von Sportgeräten wie z.B. Bällen, u.v.m.

Was bedeutet das für das Sportangebot in unserem Verein? Leider können wir kaum mehr anbieten als bisher:

Erhöhung der Gruppenstärke:

An den Outdoor-Trainingsmaßnahmen können nun bis zu 20 Personen teilnehmen. Das bringt unseren Übungsleitern etwas Erleichterung, da sie nun mit einem Training mehr Mitglieder erreichen können. Wir werden versuchen, unser Sportangebot hier noch weiter auszudehnen. Alles, was unter Einhaltung der generellen Sicherheits- und Hygieneregeln im Freien möglich ist, möchten wir auch möglich machen. 

Indoor-Sportstätten:

Der Verein verfügt über keine eigenen Sportstätten. Leider können wir weiterhin weder städtische Sporthallen noch Schulturnhallen nutzen. Diese sind nur für den Trainingsbetrieb für Kaderathleten (Landesauswahl, Nationalmannschaft etc.) anmietbar. Auch die Außenanlagen von Schulen, wie zum Beispiel Hartplätze, die für kontaktfreies Individualtraining für Fußball oder Basketballer geeignet wären, können wir derzeit nicht anmieten, da das zuständige Referat noch rechtliche und organisatorische Fragen klären muss. 

Freibäder und den Außenanlagen von Badeanstalten:

Die Freibäder öffnen wieder - in München ab dem 11.06.2020. Man kann sie in kleinen Gruppen besuchen (Reservierung von bis zu 6 Tickets drei bis vier Tage im Voraus). Es ist aber nur ein individuelles Training möglich: Die Sicherheits- und Hygieneregeln machen Wassergewöhnung und Anfängerschwimmen unmöglich. Hinzu kommt, dass wir weiterhin keine Wasserflächen anmieten können – weder im Freien noch in Schwimmhallen. Ohne Anmietung darf aber auch kein Trainer am Beckenrand stehen, den Schwimmerinnen und Schwimmern Anweisungen geben und ein Training leiten. Infolgedessen beschränkt sich unser Angebot weiterhin auf Fortgeschrittene und Leistungsschwimmer, die selbständig auf Basis von Trainingsplänen individuell trainieren, unterstützt durch Online-Trockentraining. 

Wir hoffen aber sehr, dass es in absehbarer Zeit weitere Lockerungen gibt oder sich zumindest etwas ändert bzgl. der Anmietbarkeit von Wasserflächen in Freibädern und Schwimmhallen, sowie bzgl. Außenanlagen von Schulen und Turnhallen. Unseren Kontakt in die Verbände, Politik und Verwaltung nutzen wir intensiv, allerdings ist unser Einfluss auf die Klärung offener Fragen z.B. in Bezug auf die Anmietbarkeit nur gering.

Wir werden Sie weiterhin über Ankündigungen auf unserer Website und per Mail informieren. Bei Fragen sprechen Sie bitte ihre Übungsleiter/-innen oder Gruppenverantwortlichen an, oder richten Sie Ihre Fragen und Anregungen per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Homepage an unsere Geschäftsstelle. 

Mit freundlichen Grüßen
Michael Friedrich, 1. Vorsitzender

Letzte Änderung am: 
29. Juni 2020 - 0:17